Narkosen nur durch Tierärzte
Die Narkose muß in tierärztlicher Hand bleiben
Die Tierärztekammer Hamburg unterstützt die Forderung der Standesorganisationen BTK, Bbt und bpt
Die Agrarministerkonferenz hat der Bundesregierung begrüßenswerterweise im Oktober 2011 empfohlen, die Kastration von Ferkeln ohne wirksame Schmerzausschaltung (Narkose) bis 2017 zu verbieten (ab 2018 ist die Kastration sowieso EU-weit verboten). Die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wollen zu diesem Zweck die Narkose der Ferkel mit dem Narkose-Gas Isofluran den Landwirten übertragen. Die Bundestierärztekammer, der Bundesverband der praktischen Tierärzte und auch die Tierärztekammer Hamburg sind strikt gegen dieses Vorhaben:
1). Laut Tierschutzgesetz (§ 5) darf die Betäubung bisher nur von einem Tierarzt durchgeführt werden, denn es handelt sich dabei um einen massiven Eingriff in das Nervensystem, der stets auch mit Risiken behaftet ist. Um diese richtig einschätzen zu können und entsprechend darauf zu reagieren, bedarf es einer intensiven Ausbildung in verschiedenen medizinischen Disziplinen, ebenso wenn es zu Zwischenfällen kommt, welche meist lebensbedrohlich sind, denn nur ein Tierarzt ist durch seine Ausbildung in der Lage hier angemessen zu handeln.
2). Ohne aufwendige technische Vorrichtungen und Belüftung stellt die Isofluran-Gasnarkose ein hohes gesundheitliches Risiko auch für den Anwender dar, nur einige Atemzüge von 5% Isofluran können bereits zum Tod führen. Auch gehört Isofluran zu den „Ozonkillern“. Aus den genannten Gründen ist es unverantwortlich, dieses Medikament, ebenso wie Ketamin, Laien auszuhändigen!! Mit der Ebermast und der Impfung gegen Ebergeruch sind schon heute erprobte und zeitgemäße Alternativen zur Kastration vorhanden, die sowohl dem Tierwohl, der Lebensmittelsicherheit als auch der Fleischqualität (Geruchsfreiheit von Eberfleisch) Rechnung tragen. Da die Kastration spätestens 2018 EU-weit verboten sein wird, wäre eine so gravierende Änderung des Tierschutzgesetzes für eine Übergangszeit nicht nachvollziehbar.
Den vollständigen Text der gemeinsamen Stellungnahme der BTK (Bundestierärztekammer), des BbT (Bundesverband beamteter Tierärzte e.V.) und des bpt (Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V.) finden Sie hier.
Dezember 2012