Anmeldung
Aufnahme in die Kammer
Die Tierärztekammern der Länder sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und beruhen auf den jeweiligen Kammergesetzen für die Heilberufe. Danach sind die Kammern gehalten, alle Tierärzte und Tierärztinnen, die in dem betreffenden Land ihren Beruf ausüben oder ihren Wohnsitz haben, zu erfassen und registrieren.
Jeder Tierarzt/jede Tierärztin ist nach den Bestimmungen der Berufsordnung für Tierärzte verpflichtet, sich nach Erhalt der Approbation bei der für ihn zuständigen Tierärztekammer unverzüglich anzumelden.
Zuständig ist die Tierärztekammer, in deren Bereich der/die anmeldepflichtige Tierarzt/Tierärztin seinen/ihren Beruf ausübt oder auszuüben beabsichtigt. Anmeldepflichtig ist in diesem Zusammenhang auch Doktorandentätigkeit. Sofern keine tierärztliche Tätigkeit ausgeübt wird, ist die Anmeldung bei der Tierärztekammer erforderlich, in deren Bereich der Hauptwohnsitz des/der anmeldepflichtigen Tierarztes/Tierärztin liegt.
Formulare im PDF-Format zum Download
Tierärztekammermeldebogen
Art der Tätigkeit
Erlaubnis zum Gebühreneinzug per Lastschrift
Anmeldung / Änderung Ihrer Praxisdaten für die Homepage der TK Hamburg