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WIR ÜBER UNS ANMELDUNG AUSBILDUNG KÖPFE AUSSCHÜSSE

Kammerwahl 2010
WAHLERGEBNIS DER KAMMERWAHL 2010
DER TIERÄRZTEKAMMER HAMBURG
Der Wahlausschuss der Tierärztekammer Hamburg gibt nach Auszählung am 20.06.2010 zur Kammerwahl 2010 folgendes bekannt:
Bei 204 abgegebenen Stimmen und keiner ungültigen Stimme, ergibt sich folgende Verteilung:
Liste der freiberuflichen Tierärztinnen und Tierärzte:
Dr. van Bernem-Ahlenstorf: 70 Stimmen
Dr. Elsner: 134 Stimmen
Dr. von Marnitz: 111 Stimmen
Dr. Wölm: 81 Stimmen
Liste der angestellten und beamteten Tierärztinnen und Tierärzte:
Dr. Bucksch: 136 Stimmen
Dr. von Canstein: 80 Stimmen
Dr. Horst: 90 Stimmen
Frau Woytalewicz: 94 Stimmen
Am 22.06.2010 hat Dr. Wölm der Tierärztekammer Hamburg mitgeteilt, dass er die Wahl nicht annehmen könne.
Daher besteht der neue Vorstand aus:
Dr. van Bernem-Ahlenstorf
Dr. Elsner
Dr. von Marnitz
Dr. Bucksch
Dr. Horst
Frau Woytalewicz
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann binnen zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Die Einspruchsfrist endet am 15.07.2010.
Der Einspruch ist zu begründen und an den Wahlleiter zu richten. Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss.
Hamburg, den 30.06.2010.
Der Wahlausschussvorsitzende Dr. Reese
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Was ist eigentlich die Tierärztekammer Hamburg?
WIR ÜBER UNS
Die Tierärztekammer ist eine
Körperschaft
des öffentlichen Rechts, in der alle Tierärzte Hamburgs
Kraft Gesetzes Mitglieder sind. Ausführendes Organ ist die Kammerversammlung
aller Tierärzte, die aus ihrer Mitte den Vorstand (sechs Mitglieder)
sowie verschiedene Ausschüsse wählt. Z.B. organisiert der
Notdienstausschuß den Notdienst der Hamburger Praxen, der an
365 Tagen 24 Stunden über die zentrale Rufnummer
040-43 43 79 erreichbar ist.
Mitte 2008 waren in der Kammer 430 Mitglieder gemeldet. Fast die Hälfte der Tierärztinnen/Tierärzte arbeiten in einer der 122 Praxen
(104 Praxen, 7 Kliniken, 11 Fahrpraxen), etwa fünfzig bei der Stadt angestellte oder beamtete Tierärzte
nehmen hoheitliche Aufgaben wahr: sie überprüfen eventuelle
Tierschutzvergehen, überwachen Tiertransporte, kontrollieren
Einfuhren von Tieren am Flughafen. Auch bei einem Auftreten von anzeigepflichtigen
Tierseuchen so wie z.B. einem Ausbruch der Tollwut - werden
Amtstierärzte tätig. Weniger bekannt ist, daß Tierärzte
auch die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln und z.B. die Hygiene
in Gaststätten überprüfen.
Aufgrund von TV-Serien ist das Tätigkeitsfeld der in eigener
Praxis niedergelassenen Tierärzte gut bekannt. Die Anzahl der
freien Praxen hat sich innerhalb der letzten ca. 15 Jahre verdoppelt.
Prozentual gesehen sind Tierärzte neben Ärzten und Zahnärzten
die größten Ausbilder: 27 % aller Praxen bilden in dualer
Ausbildung ein oder mehrere Azubis aus.
Für Ihre Fragen rund ums Tier, Tierschutz, Tierhaltung, tiermedizinische
Belange usw. können wir Tierärzte aus einem großen
Schatz an Wissen und Erfahrung schöpfen und freuen uns, Ihre Fragen zu
beantworten.
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ANMELDUNG
Die Tierärztekammern der Länder sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und beruhen auf den jeweiligen Kammergesetzen für die Heilberufe. Danach sind die Kammern gehalten, alle Tierärzte und Tierärztinnen, die in dem betreffenden Land ihren Beruf ausüben oder ihren Wohnsitz haben, zu erfassen und registrieren.
Jeder Tierarzt/jede Tierärztin ist nach den Bestimmungen der Berufsordnung für Tierärzte verpflichtet, sich nach Erhalt der Approbation bei der für ihn zuständigen Tierärztekammer unverzüglich anzumelden.
Zuständig ist die Tierärztekammer, in deren Bereich der/die anmeldepflichtige Tierarzt/Tierärztin seinen/ihren Beruf ausübt oder auszuüben beabsichtigt. Anmeldepflichtig ist in diesem Zusammenhang auch Doktorandentätigkeit. Sofern keine tierärztliche Tätigkeit ausgeübt wird, ist die Anmeldung bei der Tierärztekammer erforderlich, in deren Bereich der Hauptwohnsitz des/der anmeldepflichtigen Tierarztes/Tierärztin liegt.
Formulare
Tierärztekammermeldebogen
Art der Tätigkeit
Erlaubnis zum Gebühreneinzug per Lastschrift
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Berufsausbildung in Hamburg
AUSBILDUNG
Die Hamburger Tierärzte sind in der Ausbildung zur Tierarzthelferin/zum Tierarzthelfer bzw. zur/zum Tiermedizinischen Fachangestellten aktiv. Fast jede zweite Praxis ist eine Ausbildungspraxis!
Berufsausbildung
Tierarzthelferin/ Tierarzthelfer ist ein ehemaliger Ausbildungsberuf, der in dem Nachfolgeberuf Tiermedizinische Fachangestellte/ Tiermedizinischer Fachangestellter aufgeht.
Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf in dem Bereich Freie Berufe. Die dreijährige Ausbildung wird im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule vermittelt. Über 95% der Auszubildenden sind Frauen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich:
Bei überdurchschnittlichen Leistungen kann die Abschlussprüfung schon nach ca. 2½ Jahren abgelegt werden. Abiturientinnen können eine Verkürzung der Ausbildungszeit um ½ Jahr beantragen, die schriftliche Zustimmung des/der Ausbildenden muss vorliegen. Vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres ist eine Zwischenprüfung abzulegen.
Mit bestandener Abschlussprüfung nach 3 bzw. 2 ½ Jahren endet die Berufsausbildung.
Was machen Tiermedizinische Fachangestellte?
Sie sorgen dafür, dass in der Tierarztpraxis alles reibungslos läuft. Dazu gehören vielseitige Aufgaben: Termine mit Tierhaltern vereinbaren, bei der Behandlung der Tiere helfen, wie z. B. bei Operationen oder beim Röntgen oder auch kranke Tiere in der Klinik versorgen. Beim Umgang mit den verschiedenen Tieren zeigen Tierarzthelfer viel Einfühlungsvermögen: Nicht nur die ängstlichen oder aggressiven Patienten müssen beruhigt werden, sondern nicht selten auch die Tierbesitzer. Tierarzthelfer übernehmen darüber hinaus einfache Laborarbeiten und achten auf Hygiene und Ordnung in der Praxis. Auch Schreibtischarbeit gehört zu den Aufgaben der Tierarzthelfer: Rechnungen schreiben, Zahlungseingänge kontrollieren und z. B. für einen ausreichenden Medikamenten- und Futtermittelvorrat sorgen. Kurz- und gut: Tierarzthelfer sind richtige Allround-Kräfte.
Tiermedizinische Fachangestellte arbeiten in:
Tierarztpraxen (Klein- und Großtierpraxen) und Tierkliniken, zoologischen Gärten, Veterinärämtern, tiermedizinischen Instituten, Universitäten und Hochschulen.
Für den Beruf ist geeignet, wer…
– keine Angst vor Tieren hat
– Einfühlungsvermögen in tierische und menschliche Verhaltensweisen besitzt
– viel Geduld hat und freundlich auftreten kann
– verantwortungsvoll und sorgfältig arbeitet
– viel Sinn für Organisation, Ordnung und Hygiene haben
– auch in Stresssituationen einen "klaren Kopf" behalten
– gerne im Team arbeiten
Nicht geeignet ist die Ausbildung...
– bei Allergien gegenüber Tierhaaren
– für diejenigen, die sich vor Blut, Speichel und anderen "Körpersäften" ekeln
– bei Rückenbeschwerden
Berufliche Weiterbildung und Aufstiegsmöglichkeiten:
Eine Weiterbildung zur Tierarztfachhelferin/ zum Tierarztfachhelfer ist theoretisch möglich, wird allerdings zur Zeit nur in Baden-Württemberg angeboten. Aufstiegsmöglichkeiten sind praktisch kaum vorhanden.
Es wird grundsätzlich empfohlen, vor Beginn der Ausbildung ein Praktikum zu absolvieren, da häufig realitätsferne Vorstellungen vom Berufsbild der/des Tiermedizinischen Fachangestellten bestehen.
Ausbildung: Tierarzthelfer/innen (Bundestierärztekammer)
Gehalt: Tierarthelfer/Innen (Bundestierärztekammer)
Prüfungsordnung für TFA (vom 23.06.2008)
Ausbildungsplätze (Bundestierärztekammer)
Schule-W4
Berufsinfo
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WER WIR SIND
Dr. Lars Mecklenburg, Ph.D.
Präsident
Dr. Susanne Elsner
Vizepräsidentin, Ausbildungsbeauftragte
Katharina Woytalewicz
Schriftführerin, zust. f.Internetpräsenz
Dr. Martin Bucksch
Kassenführer, Öffentlichkeitsreferent
Dr. Carola Tiling
Weiterbildungsbeauftragte
Dr. Thomas von Marnitz
Referent für Notdienst und Beschwerden
Kerstin Becker-Eiselen
Geschäftsführerin
Wiebke Schmidt-Jaffé
Geschäftstellenleiterin
Kontakt
Tel 040-439 16 23
Fax 040-43 25 05 77
TK-HH@t-online.de
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AUSSCHÜSSE UND GREMIEN
AUSSCHÜSSE
- Berufsordnungsausschuss
Dr. Valeska Furck,
Dr. Dorothea Hagenbeck,
Dr. Veit Kostka,
Daniela Meyer,
Dr. Karl-Lorenz Ottensmeyer,
Dr. Christiane Reichel-Saar
- Schlichtungsausschuss
Dr. Wolff-Dietrich Botschafter,
Dr. Astrid v.d. Schulenburg
Frau Daniela Henning (TFA),
Frau Regina Timm (TFA)
- Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Britta Biermann,
Dr. Martin Bucksch,
Dr. Kathleen M. Crowell
- Berufsbildungsausschuss
Dr. Dirk Brandes,
Dr. Susanne Elsner,
Dr. Dorothea Hagenbeck,
Dr. Friederike Kerner,
Dr. Peter Köppel,
Dr. Dagmar Vogel
- Ausschuss für amtliche tierärztliche Aufgaben
Thomas Gimpel,
Dr. Andrea Heiligenthal,
Dr. Ludger Heitgerken,
Dr. Otto Horst,
Dr. Andreas Schroeter
- Rechnungsprüfungsausschuss
Dr. Britta Biermann,
Dr. Jürgen Klodt,
Jutta Lortz
- Weiterbildungsausschuss
Dr. Valeska Furck,
Dr. Safwat Ali Hassan,
Dr. Ulf Krohn
– Prüfungsausschuss
Dr. Valeska Furck,
Dr. Dorothea Hagenbeck,
Dr. Friederike Kerner,
Dr. Peter Köppel,
Dr. Dagmar Vogel
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GREMIEN
- Ehrenamtliche Richter und Richterinnen für das Finanzgericht
Dr. Britta Biermann,
S. Hillermann-Vogt,
Dr. Peter Klein-Meuthen
- Ehrenamtliche Richter und Richterinnen des Hamburgischen Berufsgerichts für die Heilberufe (1. Instanz)
Kaj Krüger,
Dr. Helmut Fettköther,
Dr. Wolf-Rainer Seeburg,
Dr. Juliane Seum
- Ehrenamtliche Richter und Richterinnen des Hamburgischen Berufsgerichtshofes für die Heilberufe (2. Instanz)
Dr. Annette Lenke,
Dr. Fabian von Manteuffel,
Dr. Michael Mehler,
Katharina Woytalewicz
- Aufsichtsrat der Tierärzteversorgung Niedersachsen
Dr. Birgit Andreß
- Verwaltungsrat der Tierärzteversorgung Niedersachsen
Dr. Ulrich Hübel
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