Tierinfo
Wissenswertes rund um das Tier und dessen Haltung
Pressemitteilungen der Bundestierärztekammer vom 14.05.2012
Die BTK begrüßt Bundestagsbeschluss:
Notimpfung als wirksame Alternative zur Massenkeulung von Schweinen
Die Bundestierärztekammer (BTK) begrüßt den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen "Schweinepest tierschonend bekämpfen – Notimpfung ersetzt grundloses Keulen", der Ende vergangener Woche im Deutschen Bundestag beschlossen wurde.
Damit ist wieder eine Hürde auf einem langen und steinigen Weg genommen worden, denn seit Jahren propagiert auch die Bundestierärztekammer eine Anpassung der Tierseuchenbekämpfung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse. So gab es z.B. im August 2011 eine gemeinsame Erklärung der BTK mit acht Verbänden und Organisationen, darunter der Bundesverband praktizierender Tierärzte, der Bundesverband der beamteten Tierärzte, der Deutschen Tierschutzbund und der Deutschen Bauernverband zur "zukünftigen Bekämpfung der Schweinepest". Dazu Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer: "Die Politik der EU, gesunde Bestände zu töten anstatt die Tiere beim Ausbruch der Schweinepest notzuimpfen, ist längst nicht mehr zeitgemäß und steht zu Recht immer mehr in der Kritik der Öffentlichkeit."
Seit der Einführung der Nichtimpfpolitik der EU ist es gang und gäbe, bei einem Ausbruch der Klassischen Schweinepest unter Umständen Hunderttausende gesunder Schweine zu töten, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Und das, obwohl die EU eine Notimpfung mittlerweile erlaubt und dank intensiver Forschungen demnächst Markerimpfstoffe zur Verfügung stehen, die es möglich machen, infizierte Tiere von geimpften Tieren zu unterscheiden. Auch kann der Erreger der Schweinepest heutzutage mit Hilfe neuer diagnostischer Verfahren schnell und zuverlässig nachgewiesen werden. "Um die Seuche einzudämmen, gibt es also schon wirksame und akzeptable Möglichkeiten, das Keulen auf ein Minimum zu beschränken. Das massenhafte und unnötige Töten von Schweinen ist aus Gründen des Tierschutzes nicht mehr akzeptabel", so Prof. Mantel weiter. Das Hauptproblem bei der Verwertung von Fleisch von im Notfall geimpften Tieren sei allerdings die fehlende Akzeptanz durch den Handel.
Auch auf dem 26. Deutschen Tierärztetag vom 24. bis 26. Oktober 2012 in Bremen befasst sich die Bundestierärztekammer mit dem Thema. Unter Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas C. Mettenleiter, Präsident des Friedrich-Loeffler-Instituts für Tiergesundheit (FLI), sowie Prof. Dr. Volker Moennig, Direktor des Instituts für Virologie der Tierärztlichen Hochschule Hannover, wird es dazu den Arbeitskreis "Impfen zum Leben" geben.
Verbesserte Haltung von Mast- und Zuchtkaninchen
Bundestierärztekammer begrüßt baldige bundeseinheitliche Verordnung
zur tiergerechteren Haltung von Mast- und Zuchtkaninchen
(BTK Berlin) So kurz vor Ostern kommt diese Nachricht gerade recht: Mit dem Ziel, die Lebensbedingungen für gewerblich gehaltene Mast- und Zuchtkaninchen rechtsverbindlich zu verbessern, hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner am vergangenen Freitag den Bundesländern einen entsprechenden Verordnungsentwurf zugeleitet.
Der Entwurf legt detaillierte Anforderungen an die Mindestgröße der Käfige fest und orientiert sich nun bei deren Ausstattung an den Bedürfnissen der Tiere. So muss der Käfigboden künftig mit rutschfesten, trittsicheren Unterlagen sowie trockenen Liegeflächen ausgestattet sein; für alle Kaninchen zugänglich, soll es Stroh oder Heu und geeignetes Nagematerial geben. Außerdem sollen klare Vorgaben zur Beleuchtung und Raumtemperatur sowie eine erhöhte Ebene im Käfig für das Wohlbefinden der Tiere sorgen.
„Wir sind erleichtert, dass nun endlich Bewegung in diese leidige Angelegenheit kommt. Die bisher häufig praktizierte Kaninchenmast in zu kleinen und unstrukturierten Käfigen halten wir Tierärzte für nicht tierschutzgerecht und lehnen sie ab. Bei den Kaninchen zählt ja nicht nur der reine Flächenbedarf. Vor allem auf die Struktur des Geheges kommt es an und darauf, die geselligen Tiere nicht alleine zu halten“, so Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer.
Die Bundestierärztekammer fordert seit Jahren verbindliche Haltungsrichtlinien für Mastkaninchen, um den Betrieben klare Vorgaben zu machen und Missstände effektiver bekämpfen zu können. Bisher gelten für die gewerbliche Zucht und Haltung von Kaninchen die Vorschriften des Tierschutzgesetzes und die allgemeinen Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Die Mastkaninchenhaltung ist darin allerdings nicht geregelt. „Wir begrüßen es sehr, dass sich das nun bald ändern wird und Mindestanforderungen an die Kaninchenhaltung definiert werden. Wenn die Verordnung – wie vom Bundeslandwirtschaftsministerium versprochen – noch in diesem Jahr in Kraft tritt, wird auch endlich mit der tierschutzwidrigen Einzelhaltung von Kaninchen Schluss sein“, so Prof. Dr. Theo Mantel weiter.
Die Pressemitteilung steht für Sie zum Download zur Verfügung unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik: BTK >>> Pressestelle). (27.03.2012)
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Tierleid durch illegalen Welpenhandel
Nur Tierliebhaber können qualvolle Welpen-Transporte stoppen
„Der qualvolle Import von jungen Hunden aus dem Ausland wird nur dann enden, wenn Hundeliebhaber aufhören, solche Welpen zu kaufen“. Darauf weist Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bayerischen Landestierärztekammer und der Bundestierärztekammer hin. Er rät angehenden Besitzern daher dringend, Welpen nur bei Züchtern zu kaufen, bei denen das Muttertier und die ggf. noch vorhandenen Wurfgeschwister besichtigt werden können und deren Gesundheit und angstfreies Verhalten offensichtlich ist, oder ihren Hund im Tierheim zu erwerben.
Aktueller Anlass für diesen Aufruf ist ein Transport mit fast 100 Welpen, der aus Ungarn kam und bei Erlangen im Rahmen einer Verkehrskontrolle gestoppt wurde. Der Fall vereint Tierschutz- und Gesundheitsprobleme, die bei diesen illegalen Importen und den daraus hervorgehenden „Billigwelpen“ regelmäßig zu beklagen sind. Die nur 4-5 Wochen alten Welpen waren grausam zusammengepfercht und ohne Versorgung mit Wasser oder Futter. Daher müssen sie nun im Tierheim intensiv medizinisch betreut werden, zumal sie stark verwurmt sind und in diesem Alter keinen Impfschutz haben können. Schon allein der Transport so junger Welpen ohne die Muttertiere stellt einen schweren Verstoß gegen das Tierschutzrecht dar. Welpen dürfen nicht vor Ablauf der 8. Woche von ihrer Mutter getrennt werden.
Der Kauf eines „Billigwelpen“ fördert diese Tierquälerei und ist am Ende für die neuen Besitzer wesentlich aufwändiger und teuerer, als wenn sie einen Hund bei einem guten Züchter oder im Tierheim erworben hätten:
• Importierte Welpen werden – u.a. wegen fehlender Entwurmung und fehlender
oder unvollständiger Impfungen – sehr häufig nach dem Erwerb schwer krank und brauchen eine intensive und kostenaufwändige tierärztliche Behandlung. Trotzdem verenden leider viele dieser Welpen.
• „Billigwelpen“ entwickeln später oft Verhaltensprobleme. Die entscheidende Phase, in der das grundlegende Verhalten eines Hundes geprägt wird, ist zwischen der 3. und 14. Lebenswoche. Werden die Welpen von der Mutter und den Geschwistern frühzeitig getrennt und haben in dieser „sensiblen Phase“ keinen ausreichenden Kontakt zu (tierfreundlichen) Menschen und ihren üblichen Verhaltensweisen, werden die Welpen ängstlich und zeigen kein angemessenes Verhalten im Alltag und gegenüber anderen Hunden. Dies hält sich – auch wenn später viele gute Erfahrungen folgen – oft ein Leben lang und kann das Zusammenleben von Hund und Besitzer sehr unerfreulich gestalten.
Pressemitteilung der Bayerischen Landestierärztekammer vom 8. Februar 2012
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Mehr als eine Million haben unterschrieben
8 hours - update 15.03.2012
Am 15. 03. 2012 hat die Mehrheit der EU-Parlamentsabgeordneten die Erklärung 49/2011 für die zeitliche Begrenzung des Schlachtviehtransports auf maximal acht Stunden unterschrieben. Damit ist die EU-Kommission gefordert, die EU-Tiertransport-Verordnung endlich zu überarbeiten. Ziel waren 378 Unterschriften der Parlamentsabgeordneten, 395 (von 754) haben unterschrieben.
Bei 8 hours können Sie hier nachlesen, welcher Abgeordnete die Erklärung unterschrieben hat und welcher nicht.
Ein STOPP für Langzeittransporte von Tieren
Das Ziel ist erreicht: Mehr als eine Millionen Unterschriften wurden in Europa für die Begrenzung der maximalen Transportdauer von Schlachttieren auf 8 Stunden gesammelt. Lesen Sie mehr dazu z.B. beim Deutschen Tierschutzbund:
http://www.tierschutzbund.de/kampagne_tiertransporte.html
Zu viele Tiere werden derzeit unter unannehmbaren Bedingungen auf europäischen Straßen transportiert. Das größte Problem dabei ist die Dauer der Transporte. Die derzeitige Gesetzgebung erlaubt es, dass Tiere für mehrere Tage transportiert werden können. Dies muss geändert werden. Lebende Tiere, die für die Schlachtung vorgesehen sind, sollten niemals länger als acht Stunden transportiert werden.
Bitte unterstützen Sie die Petition "8hours", initiiert von dem Europaabgeordneten Dan Jørgensen (DK) und dem Verein Animals' Angels nach einer Höchsttransportdauer von Schlachttieren für maximal 8 Stunden. Die Europäische Transportverordnung Verordnung (EG) Nr. 1/2005 liegt momentan der Europäischen Kommission zur Prüfung vor. Davon hängt ab, ob auch zukünftig in Europa Tiere auf qualvollen Langstreckentransporten leiden müssen oder nicht. Ziel von "8hours" sind 1.000.000 Unterschriften, um die Forderung nach einer maximalen Transportdauer von acht Stunden zu stärken.
Weitere Infos erhalten Sie auf der Webseite von "8 hours", dort können Sie den Protest direkt mit Ihrer Unterschrift unterstützen und auch Unterschriftslisten runterladen. Deadline ist der 5. Januar 2012. Diese Aktion wird von vielen Tierschutzorganisationen, wie z.B. dem Deutschen Tierschutzbund unterstützt.
September 2011 / Januar 2012
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Import von Käfigeiern
Keine tierschutzwidrigen Eier in Deutschland!
(BTK Berlin) Die Bundestierärztekammer ist entsetzt über die Pläne der EU, ab dem 1.1.2012 vorübergehend Eier aus klassischer, dann illegaler Käfighaltung in der EU zu vermarkten. Die säumigen Staaten sollen unterstützt werden, obwohl bereits 1999 beschlossen wurde, die konventionelle Käfighaltung ab 2012 zu verbieten. Dies gilt auch, wenn die Vermarktung nur im jeweiligen Produktionsland erlaubt wird. „Es kann nicht sein, dass tierschutzwidrige Produktionsformen auch noch den Segen der EU erhalten“, empört sich Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer. „Das ist keine Lösung des Problems und wir lehnen das vehement ab. Der Tierschutz gilt europaweit.“
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