Vet.med Infos

Aktuelle Informationen für Tierärzte und TFA

Aktuelle Informationen

Jahresbericht 2023 des Instituts für Hygiene und Umwelt

Das Institut für Hygiene und Umwelt hat seinen Jahresbericht 2023 veröffentlicht. Dieser könnte für Sie und Ihre Institution aufgrund der thematisch-fachlichen Nähe zu dem Institut oder Ihren wissenschaftlichen bzw. geschäftlichen Beziehungen von besonderem Interesse sein.
Es geht beispielsweise um die Themen:

  • Aufklärung von lebensmittelbedingten Infektionen
  • Flussfisch-Monitoring in Norddeutschland
  • Schankanlagenhygiene
  • Projekt „Gesunde Häfen – Gemeinsam stark“
  • Mücken-Monitoring
  • Überwachung der Luftqualität in Flughafennähe
  • Satellitengestützte Überwachung von Oberflächengewässern

Der Bericht gibt einen Einblick in die vielfältigen Aktivitäten des Instituts im vergangenen Jahr.
Geben Sie die Links auch gern an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiter.

e-Paper: Jahresberichte - hamburg.de

Pressemeldung: Kompetenter „Rundumblick“ auf Umwelt, Verbraucher- und Gesundheitsschutz - hamburg.de

Auslegungshinweise zum neuen Arzneimittelrecht

(BTK 23.02.2023) Die BTK teilt mit, dass nach monatelanger Arbeit von BTK und der AG TAM die Auslegungshinweise zum neuen
Arzneimittelrecht seit heute auf der Homepage der BTK verfügbar sind. Die BTK weist darauf hin, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass eine Überwachungsbehörde in begründeten Einzelfällen eine andere Rechtsauffassung vertreten kann. Rechtlich verbindlich ist allein der Rechtstext.

Die Auslegungshinweise (Stand 14.02.2023) können Sie auch im Downloadbereich der Tierärztekammer Hamburg herunterladen.

"Tierarztmangel" in Deutschland, Beschreibung und Lösungsansätze

Anfang September 2022 lud der Dessauer Zukunftskreis (DZK) seine Mitglieder und rund 30 Gäste nach Wörlitz ein; dort trafen sich Kollegen aus tierärztlicher Praxis, Verwaltung,Hochschule und Industrie sowie Vertreter aus Verbänden und einzelnen Landestierärztekammern inklusive einer Delegation aus Österreich. Im Mittelpunkt des zweitägigen Treffens standen Referate und Diskussionen über die Zukunft der Veterinärmedizin vor dem Hintergrund eines bedrohlich zunehmenden Personalmangels. Am zweiten Tag wurden gemeinschaftlich 14 Themenfelder erarbeitet, jeweils aufbereitet als Forderung mit Lösungsansätzen und ergänzt um eine Auswahl an zuständigen Akteuren. Am Ende des zweiten Tages fanden alle 14 Themen Konsens nach Diskussion und Abstimmung. Außerdem wurde beschlossen, die Ergebnisse in einem „Wörlitzer Memorandum“ (WM) übersichtlich zusammenzufassen und anschließend zu publizieren.

In dem Artikel wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Bitte lesen Sie hier das Wörlitzer Memorandum

Ampelkoalition schafft Bürokratiemonster

Gefährdung von Tiergesundheit, Tierschutz, tierischer Lebensmittelproduktion und Ernährungssicherheit

Von The people from the Tango! project, derivative modification by Rocket000, G ambrus, Inductiveload - own work, using File:Emblem-important-red.svg, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3718045(23.12.22) Die Änderung des Tierarzneimittelgesetzes baut die immens zeitraubenden Dokumentationspflichten als das "beste Mittel" für die Reduktion des Antibiotikaeinsatzes aus, anstatt endlich präventive Maßnahmen für die Tiergesundheit zu fördern und gesetzlich eindeutig zu verankern. Die nach EU-Recht erforderliche Erfassung des Antibiotikaeinsatzes ab 2023 wurde dabei als Deckmantel für das Durchpeitschen der überbordenden Bürokratie missbraucht, die trotz fehlender Rechtssicherheit auch noch der Tierärzteschaft übertragen wurde. Wesentlich zielführender wäre gewesen, sich auf die wesentlich ressourcenschonendere Erfassung der von der EU geforderten Daten zu beschränken und gleichzeitig Regelungen zu treffen, um die deutsche  Nutztierhaltung im Sinne der Nachhaltigkeit, Ökobilanz von Lebensmitteln, Klimaneutralität, qualitativ hochwertiger Lebensmittelerzeugung und heimischer Ernährungssicherheit zu erhalten bzw. zu stärken. Denn nur damit sind die Hauptziele der "Farm to Fork"-Strategie, nämlich die Gewährleistung einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion und der Ernährungssicherheit sowie die Förderung nachhaltiger Lebensmittelverarbeitungspraktiken zu erreichen.

Werden diese Ziele ernsthaft verfolgt, führt das ganz automatisch zu einer weiteren Reduktion des Antibiotikaeinsatzes – und zwar gezielt direkt und nicht, wie jetzt fortgeschrieben, indirekt über Sanktionen. Leider zeigen Aussagen der Politik wie "Unser langfristiges Ziel ist ein Um- und Abbau der Tierhaltung, der den massenhaften Einsatz von Antibiotika unnötig macht.", dass die Tierärzteschaft trotz einer Minimierung der Antibiotikaabgabemenge von fast 65 Prozent in den letzten 10 Jahren noch immer nicht als erster Ansprechpartner bezüglich Tiergesundheit und gesundheitlichen Verbraucherschutz wahrgenommen wird. Die Tierärzteschaft ist systemrelevant und ohne eine ausreichende Anzahl von Nutztierärzt:innen wird eine flächendeckende Versorgung nicht mehr gewährleistet werden und damit auch eine ökologisch-biologische Landwirtschaft nicht überleben können.

Deshalb fordern wir die Ampelkoalition erneut auf: Bitte werden Sie endlich aktiv! Stellen Sie Planungs- und Rechtssicherheit für Tierhaltungsanlagen sicher. Schaffen Sie die gesetzlichen Grundlagen für eine präventive Tiergesundheitsstrategie. Beenden Sie die pauschale Verurteilung der Nutztierhaltung.

Reaktion der tierärztlichen Verbände Bundestierärztekammer (BTK), Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) und Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT) auf die BMEL-Pressemitteilung 170/2022 vom 02.12.2022 – Özdemir: "Einsatz von Antibiotika dauerhaft senken".

(Pressemitteilung von Bundestierärztekammer, Bundesverband praktizierender Tierärzte und Bundesverband der beamteten Tierärzte vom 21.12.2022)

Bild: Von The people from the Tango! project, derivative modification by Rocket000, G ambrus, Inductiveload - own work, using File:Emblem-important-red.svg, Gemeinfrei

Gebührenordnung neu strukturiert
GOT-Novelle tritt am 22. November 2022 in Kraft

(BTK 31.08.2022) Am 22. August wurde die Novelle der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neue Verordnung ist vom 22. November 2022 an gültig. Erstmals seit 1999 wurde die Gebührenordnung umfassend geändert, u. a. um zu gewährleisten, dass sich darin auch neuere medizinische Verfahren (z. B. Computertomografie) wiederfinden. "Die Anpassung der Gebührenordnung war längst überfällig, um sicherzustellen, dass eine Tierarztpraxis wirtschaftlich geführt werden kann. Nur so kann eine flächendeckende Versorgung der Tiere gewährleistet werden", erläutert der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK) Dr. Uwe Tiedemann.

Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt Tierhalter:innen vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen Tierärzt:innen soll über die Leistung und nicht über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzt:innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter:innen z. B. durch Investitionen nachkommen können. Das sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter:innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis hinsichtlich der tierärztlichen Leistungen. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie tierische Erzeugnisse.
Das Gebührenverzeichnis ist nun neu strukturiert und dadurch besser verständlich. Auch im Paragrafenteil hat es wichtige Änderungen gegeben: Zum einen müssen nun auch juristische Personen (GmbHs) die GOT anwenden, zum anderen ist es verpflichtend, Wegegeld zu berechnen. Außerdem muss für die Fälligkeit eine tierärztliche Rechnung erstellt und dem/der Tierhalter:in ausgehändigt werden; dabei muss jeder Verrichtung die zugehörige Nummer des Leistungsverzeichnisses hinzugefügt werden.

Zur Kommunikation der Gebührenanpassung hat die BTK verschiedene Informationsblätter erstellt:

Informationen für Tierarztpraxen

Informationen zur GOT-Novelle für Patientenbesitzer:innen

Allgemeine Informationen zur GOT für Patientenbesitzer:innen

Die Neufassung der Tierärztegebührenordnung finden Sie beim BMEL unter folgendem Link.

Schlachthofschließungen sind tierschutzrelevant

BTK Berlin (06.07.2020) Die COVID-19-Ausbrüche in Schlachtbetrieben haben überfällige Diskussionen um die dortigen Arbeitsbedingungen angestoßen. Dass die Politik hier endlich ihre Verantwortung wahrzunehmen verspricht, ist sehr zu begrüßen.

Durch die derzeitigen Betriebsschließungen und die insgesamt verringerten Schlachtkapazitäten mit einem Wegfall von mehreren Zehntausend Schlachtungen pro Tag ergeben sich aktuell aber große Tierschutzprobleme:

„Der plötzliche Wegfall von Schlacht- und Zerlegekapazitäten hat unmittelbare Auswirkungen auf die tierhaltenden Betriebe und die Tiere in den Ställen", betont Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer. Dabei können tierschutzrelevante Probleme entstehen:

Es kommt zu höheren Besatzdichten und zur Überbelegung in den Ställen, was insbesondere bei sommerlichen Temperaturen mit einer höheren Kreislaufbelastung für die schweren Tiere einhergeht. Es ist nicht auszuschließen, dass dadurch vermehrt Tiere verenden.
Die Transportwege zu alternativen Schlachtstätten, u.U. sogar im Ausland, werden deutlich länger. Gerade in der warmen Jahreszeit sind lange Transporte aber kritisch und sollten vermieden werden. Für ohnehin kreislaufschwache Tiere ergeben sich zusätzliche Belastungen.
Auch in den Küken- und Ferkelaufzuchten ist ein Rückstau mit entsprechenden Überbelegungen der Ställe zu erwarten.

Fehlende Schlachtkapazitäten durch andere Standorte zu kompensieren ist nur schwer möglich: Die notwendigen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln haben bereits deutliche Kapazitätseinbußen zur Folge. Darüber hinaus stehen aufgrund der branchenweiten Tests und zahlreicher offener Testergebnisse weniger Mitarbeiter zur Verfügung. Daher müssen die Schlachtzahlen allgemein zurückgefahren werden. Die Forderung, Produktionspersonal in Schlachtung und Zerlegung zweimal wöchentlich zu testen, verstärkt diesen Kapazitätsmangel. Eine kurzfristige Erhöhung der Schlachtkapazitäten in bisher nicht betroffenen Schlachtbetrieben dürfte daher auch bei gutem Willen aller Beteiligten schwierig werden. Es ist zu erwarten, dass sich die Lage weiter zuspitzt.

Die BTK fordert die Bundesregierung daher auf, umgehend einen Krisengipfel unter Einbeziehung von Tierärzten, Landwirten, Schlachthofbetreibern und zuständigen Behörden einzuberufen, um schnell Lösungen für die aktuelle Situation zu finden.

(Foto: Jai79 auf Pixabay)


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Orale ND-Vakzine: Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung.

14.04.2020: § 44 der Tierimpfstoff-Verordnung wurde um eine weitere Ausnahme erweitert, um zu ermöglichen, dass per oral zu verabreichende ND-Vakzinen an nicht gewerbsmäßige oder nicht berufsmäßige Halter abgegeben werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass die sonstigen in § 44 festgelegten Bedingungen im Hinblick auf die Abgabe von Impfstoffen eingehalten werden.

§ 44 der Tierimpfstoff-Verordnung vom 24. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2355), die zuletzt durch Artikel 135 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wurde wie folgt geändert:

1. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

„(1a) Ferner dürfen abweichend von § 43 über das Trinkwasser zu verabreichende Impfstoffe zur Impfung gegen die Newcastle-Krankheit auch von einem nicht gewerbsmäßigen oder nicht berufsmäßigen Halter von Geflügel angewendet werden, wenn die Anforderungen nach den Absätzen 1 und 2 bis 6 mit der Maßgabe erfüllt sind, dass an die Stelle des gewerbsmäßigen oder berufsmäßigen Halters oder an die Stelle einer vom Halter beauftragten Person der nicht gewerbsmäßige oder nicht berufsmäßige Tierhalter tritt.“

siehe Tierimpfstoff-Verordnung

(Foto: Colleen McGarry auf Pixabay)

SARS-CoV-2: Informationen des FLI zu Haus- und Nutztieren

Friedrioch Loeffler InsstitutInformationen des Friedrich-Loeffler-Instituts zum Umgang mit Haus- und Nutztieren hinsichtlich der humanen Infektion mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2:

Dem Friedrich-Loeffler-Institut und dem Robert Koch-Institut wurden bisher keine Informationen aus China oder anderen von SARS-CoV-2 betroffenen Ländern bekannt, die auf eine besondere Rolle von Haus- und Nutztieren schließen lassen. Ebenso gibt es keine Hinweise darauf, dass Hunde und Katzen mögliche Überträger darstellen.

Auch nach den vorliegenden Stellungnahmen des European Centre for Disease Control (ECDC) und der WHO gibt es keine Hinweise auf Infektionen von Haus- und Nutztieren mit SARS-CoV-2. Allerdings fehlen derzeit noch tiefergehende wissenschaftliche Untersuchungen. Am FLI wurden daher erste Experimente zur Empfänglichkeit von Nutztierspezies wie Schwein und Huhn begonnen.

Für die klassischen Haustiere wie Hund und Katze werden zunächst keine weiteren zwingenden Maßnahmen wie die Absonderung/Trennung oder Quarantäne empfohlen. Allerdings kann im Einzelfall und bei Auftreten von klinischen Symptomen eine Beprobung und Testung der Tiere auf eine SARS-CoV-2 Infektion durchgeführt werden, um weitere Informationen zu Ansteckungsszenarien zu gewinnen. In diesem Fall sollte sich das zuständige Gesundheitsamt mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen.

Es ist immer ratsam, grundlegende Prinzipien der Hygiene zu beachten, wenn man mit Tieren in Kontakt kommt (Hände gründlich mit Seife waschen).

Bisherige Untersuchungen (Link zu nature) weisen auf Fledermäuse als Ursprung von SARS-CoV-2 hin. Bei Fledermäusen werden neben einer Vielzahl anderer Erreger auch Viren gefunden, die auf den Menschen übertragbar sind. Beispiele sind das Ebola-Virus, SARS und nun auch SARS-CoV-2. Unbekannt ist nach wie vor, ob SARS-CoV-2 ursprünglich direkt von Fledermäusen auf den Menschen übertragen wurde oder ob hier eine weitere Tierart als Zwischenwirt eine Rolle gespielt hat. (FLI vom 28.02.2020)

Siehe Friedrich-Loeffler-Institut

Tiere in der Therapie - ein Tagungsbericht

Tier und Mensch - TherapieTiere in der Therapie – dass dieses Thema hochaktuell ist und auf große Resonanz stößt, zeigte eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung der Landestierärztekammer Hessen und der Psychotherapeutenkammer Hessen am 8. November in Frankfurt. Mehr als 220 Teilnehmern aus beiden Berufsgruppen kamen, um sich intensiver mit diesem Themenkomplex zu befassen.

"Tiere können Menschen auf vielfältige Weise helfen", so Dr. Heike Winter, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer. "Der Kontakt zu Tieren hat sowohl körperliche Auswirkungen auf Menschen, z. B. auf Puls und Blutdruck, als auch soziale und psychische." Doch dürfen die Bedürfnisse des Tieres sowie gesundheitliche Aspekte von Tier und Mensch nicht außer Acht gelassen werden.

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Umfrage zur Zufriedenheit von Auszubildenden

Anfang des Jahres 2019 wurden Auszubildende des Abschlussjahrganges zu ihrer Meinung zur Ausbildung und Ausbildungsverhältnis befragt. An der "Umfrage zur Zufriedenheit" nahmen 38 Auszubildende teil, die Umfrage war anonym.

Bild von Andreas Breitling auf Pixabay

Das Ergebnis können Sie hier nachlesen. (PDF)

 

 

Mehr Klarheit bei der Delegation tierärztlicher Leistungen an TFA schaffen

(12.09.19) Im Gegensatz zu den Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten ist die Frage der Delegation von Leistungen an Tiermedizinische Fachangestellte bislang weitgehend ungeklärt.

Nun wird sich - auch mit Blick auf die verschiedenen Fort- und Weiterbildungen - daran etwas ändern. Die Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen für TFA (AG TFA) hat dafür Ende August in Frankfurt einen ersten Schritt getan:

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Tierärztinnen und Tierärzte am digitalen Pranger

Tierärzte soziale MedienBenutzerportale, die für die Bewertung von Dienstleistungen und auch medizinischen Einrichtungen konzipiert wurden, werden zunehmend missbraucht, indem statt sachlichen Argumenten und Beurteilungen nicht-substanzielle Anschuldigungen vorgebracht werden, die immer häufiger sogar in Gewaltandrohungen gegen Betroffene gipfeln. Durch einfache Vervielfältigung in sozialen Netzwerken entwickeln sich innerhalb kürzester Zeit sogenannte „Shitstorms“.

(Foto: Pixelkult auf Pixabay)

 

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Bundesverband der beamteten Tierärzte fordert Rechtssicherheit im Tierschutz

Der Präsident des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte (BbT), Dr. Holger Vogel, fordert von den politisch Verantwortlichen die Herstellung der Rechtssicherheit im Tierschutz. „Es kann nicht sein, dass Amtstierärztinnen und Amtstierärzte im wahrsten Sinne den Kopf dafür hinhalten müssen, wenn keine Einigung über tierschutzpolitische Ziele zustande kommt,“ so Vogel. Gerade in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen sind viele Fragen zu lange offen geblieben, wie z. B. diejenige nach den Haltungsvoraussetzungen für Zuchtsauen. Hier zeichne sich zwar jetzt durch eine Anpassung der einschlägigen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung endlich eine Lösung ab, aber dennoch fühlen sich Amtstierärztinnen und Amtstierärzte als Spielball gegensätzlicher Interessen von Tierhaltern und Tierschützern bzw. Gegnern der Nutztierhaltung in der praktizierten Form. „Am besten kann man das am Beispiel der Tiertransporte in Drittländer verdeutlichen“, sagt Vogel. Unabhängig davon, wie man zu solchen Tiertransporten stehe, dürften die Unterzeichner der erforderlichen Dokumente nicht Gefahr laufen, wegen der bestehenden

Rechtsunsicherheit strafrechtlich belangt zu werden. Hier sei es unabdingbar, schnellstmöglich Klarheit zu schaffen. „Mein Verband steht ohne wenn und aber zur Verantwortung des öffentlichen Veterinärdienstes im Tierschutz“, betont Vogel. Allerdings dürfe das richtige Maß im Tierschutz nicht einer Individualentscheidung überlassen bleiben, sondern sei gesamtgesellschaftlich zu definieren.
(PM zum 38. Internationalen Veterinärkongress am 6.-7. Mai 2019)

Ansprechpartner:
Dr. Holger Vogel
Tel. 0170 187 03 04
h.vogel@amtstierarzt.
www.amtstierarzt.de

Online-Instrument für die Gefährdungsbeurteilung in der Tiermedizin

Gefährdungsbeurteilung TiermedizinIm vergangenen Jahr hatten sich in einer Umfrage der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) viele Inhaberinnen und Inhaber tierärztlicher Praxen und Kliniken noch praktikablere Arbeitshilfen für die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung gewünscht. Jetzt bietet die BGW dazu ein Online-Instrument an, welches das Vorgehen erleichtert. (2018)

 

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Stellungnahme der StIKo Vet zur NDV Impfung beim Hobbygeflügel

(10.6.18) Hintergrund der Veröffentlichung ist die generelle Impfpflicht für alle Hühnervögel (Hühner und Puten) gegen die Newcastle-Krankheit. Die Impfpflicht gilt auch für nicht-gewerbsmäßige Hobby- und Liebhaber-Haltungen. Den betreuenden Tierärzten, die sich häufig nicht auf den Geflügelbereich spezialisiert haben, soll mit der Stellungnahme ein Leitfaden an die Hand gegeben werden, wie die Impfung /lege artis/ durchzuführen ist.

Zusammenfassung der Stellungnahme vom 4.6.18:
Besitzer von Hühnern oder Truthühnern (Puten) haben alle ihre Tiere gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Es stehen Lebend- und Inaktivatimpfstoffe zur Verfügung. Die Lebendimpfstoffe werden über das Trinkwasser, Augentropfen oder als Aerosolspray verabreicht. Sie haben nur eine begrenzte Wirksamkeitsdauer und sind entsprechend der Herstellerangaben wiederholt zu applizieren. Injizierbare Inaktivatimpfstoffe werden als Wiederholungsimpfung nach Erstimmunisierung mit einem Lebendimpfstoff verabreicht. Tierimpfstoffe dürfen generell nur an gewerbs- oder berufsmäßige Tierhalter abgegeben werden. Entsprechend muss die Impfung von Rasse- und Hobbygeflügel gegen die Newcastle-Krankheit vom Tierarzt durchgeführt werden. Mögliche Impfschemata sind im Text beschrieben.

Der gesamte Text ist hier einzusehen bzw. herunterzuladen:
www.fli.de/de/kommissionen/stiko-vet

Stiko Vet

Die Broschüre Tiermedizin - Berufswahl leicht gemacht

(29.11.2014) Die Broschüre Tiermedizin: Ein Beruf – Viele Perspektiven – Unzählige Möglichkeiten richtet sich an Schüler und Studierende und ist ein Projekt des Dessauer-Zukunftskreises (DZK). Sie soll einerseits über die Vielfalt der beruflichen Möglichkeiten für Tierärzte und andererseits über die Perspektiven und Rahmenbedingungen wie Arbeitszeiten, Verdienst und Karrierechancen informieren. Die Broschüre bietet darüber hinaus auch Informationen über das Studium sowie die Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Zudem enthält sie einen persönlichen Eignungstest und verschiedene wichtige und Informative Links sowie Informationen zur Geschichte der Veterinärmedizin. Erste Meinungen der Kolleginnen und Kollegen auf die beim BBF in Baden-Baden präsentierte Broschüre waren durchweg positiv! Die Broschüre ist über den Außendienst der IDT Tiergesundheit, über den Service von Laboklin oder über den Vetion.de-Shop gegen eine geringe Schutzgebühr von 1€ zu beziehen. Der Dessauer Zukunftskreis ist ein unabhängiges interdisziplinares Gremium der Veterinärmedizin, welches sich zum Ziel gesetzt hat, zukünftige Chancen und Risiken der Veterinärmedizin zu analysieren sowie Perspektiven und Lösungen für die Gestaltung der Zukunft zu erarbeiten. Download der Broschüre bei: http://www.beruftierarzt.de/

Gutachten zur Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts

Dispensierrecht Das tierärztliche Dispensierrecht umfasst die Berechtigung der Tierärzte für von ihnen behandelte Tiere Arzneimittel vom Hersteller oder Großhandel zu beziehen und an den Tierhalter abzugeben sowie im beschränkten Rahmen herzustellen.

Das im Arzneimittelgesetz verankerte Recht ist an den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke gebunden. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Gefährdung von Mensch und Tier durch Antibiotikaresistenzen und der Verantwortung der Tierärzte in Bezug auf die Anwendung und Abgabe von antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln ist das tierärztliche Dispensierrecht in die Diskussion geraten.

Im Rahmen der Verabschiedung der 16. Novelle de s Arzneimittelgesetzes (16.AMG-Novelle) hat der Bundesrat die Bundesregierung in einer Entschließung (Drucksache 543/13) gebeten, das Ergebnis einer Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts vorzulegen. Anhand dieser soll beurteilt werden, ob das Dispensierrecht in der heutigen Form Bestand haben kann.

Vor diesem Hintergrund wurde das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG AG gemeinsam mit Prof. Dr. med. vet. habil. Rolf Mansfeld, Professor für Bestandsbetreuung und Euterkunde an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Dieses soll die Vor- und Nachteile sowie Alternativen zum Dispensierrecht analysieren und darstellen und gemäß dem Auftrag als Grundlage für die offene Diskussion mit den Akteuren herangezogen werden. (2014)

Gutachten zur Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts
(PDF, 2MB, nicht barrierefrei)

(Bild von David Mark | Pixabay)

Keinen Anspruch auf Datenlöschung aus einem Ärztebewertungsportal

Folgendes Urteil betraf zwar die Daten eine Humanmediziners, könnte aber auch für Veterinärmediziner interessant sein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Arzt keinen Anspruch darauf hat, mit seinen Daten aus einem Ärztebewertungsportal gelöscht zu werden. Der Bundesgerichtshof verwies in seiner Entscheidung darauf, dass das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung nicht das Recht des Portalanbieters auf Kommunikations­freiheit überwiegt und dieser somit zur Erhebung, Speicherung und Nutzung sowie nach § 29 Abs. 2 BDSG zur Übermittlung der Daten an die Portalnutzer berechtigt ist. Für den Fall des Missbrauchs des Portals kann der Arzt gegebenenfalls die Löschung unwahrer Tatsachenbehauptungen sowie beleidigender oder sonst unzulässiger Bewertungen verlangen (2014). weiter lesen auf kostenlose-urteile.de

(Bild von Gerd Altmann | Pixabay)

Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Information der Tierärztekammer Niedersachsen: Bereits im vergangenen Jahr wurde das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung im Bundesgesetzblatt verkündet. Dieses Gesetz enthält wesentliche Vorschriften, die auch die Tierärzteschaft anbetreffen. Es werden/wurden Informationspflichten für den sogenannte Verbrauchervertrag (Artikel 246 EGBGB) beziehungsweise Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen (Artikel 246a EGBGB) mit Wirkung zum 13. Juni 2014 eingeführt. Ausgenommen vom Anwendungsbereich der EU-Verbraucherrechtelinie sind von den Heilberufsangehörigen die Behandlungsverträge der Ärzte, da für diese in § 630a ff. BGB Ausnahmen getroffen sind. (2014)

(Bild von Gerd Altmann auf Pixabay)

Tierärzte in der Misere - vom Traumberuf zum Alptraumjob?

Tiermedizin Klinik Tierärztin Ein Artikel über die Situation deutscher Tierärzte mit dem Titel „Dann geht man eben nachts putzen“ hat auch unter Österreichs TierärztInnen für Aufregung gesorgt – allzu viele finden sich in den ernüchternden Schilderungen wieder. Denn im harten Alltag platzt für viele der Traum vom Traumberuf. Tierärzte in der Misere - vom Traumberuf zum Alptraumjob (Pferderevue 2013)

(Bild von David Mark auf Pixabay)

 

 

Krankenhauskeime: Desinfektionsmittel können Antibiotikaresistenzen auslösen

Resistente Bakterien Interessante Untersuchung der National University of Ireland in Galway, veröffentlicht 2009 in "microbiology", wurde auch von der Wissenschaftsredaktion des SPIEGEL ONLINE aufgegriffen. Diese Untersuchung ist im Rahmen der aktuellen Diskussionen zu Antibiotikaresistenzen weiterhin aktuell. (2013) 

(Bild von Arek Socha | Pixabay)

Hundehautwurm Dirofilaria repens erstmals in Stechmücken nachgewiesen

Wissenschaftler des Bernhard-Nocht-Instituts (BNI) haben erstmals in Deutschland Larven des Hundehautwurms Dirofilaria repens in Stechmücken nachgewiesen. Klimaveränderung und die Einfuhr infizierter Hunde aus Südeuropa können Ursachen für eine Etablierung dieses Parasiten sein, der bislang in Zentraleuropa nicht heimisch war. Hauptreservoir der parasitären Würmer sind Hunde. In seltenen Fällen übertragen Stechmücken die Infektion auch auf den Menschen (2013). PM vom 01.07.13 des BNI

(Bild von Егор Камелев | Pixabay)

Fuchsbandwurm in Vier- und Marschlanden nachgewiesen

Fuchs Fuchsbandwurm Bei Untersuchungen von Füchsen aus den Vier- und Marschlanden wurde bei drei Tieren eine Infektion mit dem Fuchsbandwurm festgestellt. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bgv) rät deshalb zu besonderer Vorsicht und gibt Empfehlungen für Haustiere, Wald- und Gartenabeiten sowie den Genuss von Waldfrüchten.

(Foto: David Mark | Pixabay)

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